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BGH, 17.04.1952 - III ZR 349/51 |
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- BGH, 23.01.1951 - III ZR 28/50
Einsturzschaden bei Trümmergrundstück
Auszug aus BGH, 17.04.1952 - III ZR 349/51
Sie steht mit der Rechtsprechung auch des Bundesgerichtshofs in Einklang (BGHZ 1, 103 = MDR 1951, 219 = NJW 1951, 229).Allerdings kann unter Umständen eine Fahrlässigkeit des Hausbesitzers entfallen, wenn er im Vertrauen auf eine gutachtliche Äußerung des Stadtbauamts das Vorliegen einer von seinem Gebäude drohenden Gefahr verneint (BGHZ 1, 103 [105]; OGHZ 3, 135 [138] = NJW 1950, 262 [OGH BrZ Köln 02.12.1949 - IIb ZS 83/49]).
- BGH, 27.09.1951 - IV ZR 155/50
Öffentlichrechtliche Verwahrung. Rechtsweg
Auszug aus BGH, 17.04.1952 - III ZR 349/51
Wenn auch der Tatrichter, um seine Überzeugung von dem Ergebnis der Beweisaufnahme zu begründen, sich nicht ausdrücklich mit allen Einzelheiten der Beweisaufnahme auseinanderzusetzen braucht (BGHZ 3, 162 [175]), so ist doch im vorliegenden Falle nicht von der Hand zu weisen, daß er möglicherweise bei seiner nur durch den Hinweis auf die Zeugenaussage H. gestützten Feststellung, es seien seit der Besichtigung fast neun Monate vergangen, die Aussage der Zeugin Frau J. nicht beachtet hat.